Firmengründung und -umgründung:
Beratung zur Rechtsformwahl
Beratung in allen steuerlichen und finanziellen Belangen
laufende Buchhaltungsarbeiten
monatliche Auswertungen
monatliche Abrechnungen
Meldungen an die zuständigen Behörden
Erstellung der Bilanz oder der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Vorjahresvergleiche
Erstellung der Steuererklärungen
Berechnung der zu erwartenden Steuern
Steueroptimierung
Bis Ende Februar 2018 sind die Lohn-zettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben (z. B. Spenden und Kirchenbeiträge) bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt.
Die Arbeitnehmerveranlagung ist bevorzugt über FinanzOnline durch-zuführen. Sollten Sie keine Veranlagung für 2017 einreichen und dennoch eine Steuergutschrift bestehen, so führt die Finanz unter bestimmten Voraus-setzungen eine automatische Arbeit-nehmerveranlagung durch.